Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRICON Hotec GmbH

1. Allgemeines

a) Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Tricon Hotec GmbH aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Geschäftsleitung oder einem schriftlich Bevollmächtigten, in Schriftform. Sie gelten auch für zukünftige Kauf-, Werklieferungs- oder Werkverträge, ohne dass auf unsere AGB nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
b) Unser Angebot wendet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §310 Abs. 1 BGB, daher wird ausdrücklich kein vertragliches oder gesetzliches Widerrufsrecht gewährt, ebenso gewähren wir keine Möglichkeit zur Rücklieferung erhaltener Waren, wie sie Privatkunden nach dem Fernabsatzgesetz zustehen würde.
c) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dort enthaltene Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Angebot & Aufträge

d) An unsere Angebote fühlen wir uns ohne nähere Bestimmung 3 Monate gebunden; abweichendes ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsschreiben der TRICON Hotec GmbH.
e) Alle Aufträge sowie auftragsbezogene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TRICON Hotec GmbH.

3. Zahlungsbedingungen

f) Alle Rechnungen von der Tricon Hotec GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
g) Die Tricon Hotec GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
h) Die Preise verstehen sich bei Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten.

4. Lieferbedingungen

i) Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die Tricon Hotec GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die Tricon Hotec GmbH nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
j) Die Tricon Hotec GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
k) Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, so behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Falle als selbstständiges Vertragsobjekt. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen
l) Zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10% sind zulässig.

5. Schutzrechte

a) Liefern wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller stellt uns mit Auftragserteilung von etwaigen Ansprüchen insoweit frei.
b) Wird uns von einem Berechtigten die Herstellung oder Lieferung unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen, den ausgeführten Teil des Auftrags abzurechnen und von dem Besteller Schadensersatz in Höhe des uns entgangenen Gewinns zu verlangen.
c) Uns stehen Urheber- und gegebenenfalls gewerbliche Schutzrechte an den von uns oder an den in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen, Verrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden oder künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

7. Gefahrenübergang

a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Tricon Hotec GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die Tricon Hotec GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Tricon Hotec GmbH.

8. Gewährleistung

a) Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist durch die Tricon Hotec GmbH beträgt für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen übernimmt die Tricon Hotec GmbH gegenüber Kunden die nicht Verbraucher sind, keine Gewährleistung. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die Tricon Hotec GmbH Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.

9. Haftung

a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Tricon Hotec GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragtypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
c) Es besteht Einigkeit darüber, dass unsere Haftung bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höherer Gewalt verantwortlich ist.
d) Zu höherer Gewalt in diesem Sinne zählen auch die unverschuldeten Transportverzögerungen.
e) Etwaige Schadenersatzansprüche des Bestellers verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis des Bestellers von seinem Anspruch, soweit das Gesetz nicht eine kürzere Verjährung anordnet.
f) Für Produkthaftungsansprüche gilt die gesetzliche Frist.

10. Datenverarbeitung

a) Die Tricon Hotec GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

11. Salvatorische Klausel

a) Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist der Sitz der Firma Tricon Hotec GmbH, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist.
b) Die Tricon Hotec GmbH ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bad Lippspringe, 01.10.2014